Menschenrechte
Erfahren Sie, wie die EU die Menschenrechte weltweit schützt und fördert.
Die Menschenrechte sind allgemeingültig, unveräußerlich und unteilbar. Alle Menschen haben das Recht, ihre Menschenrechte ohne Diskriminierung auszuüben.
Die Achtung der Menschenrechte ist einer der Grundwerte der Europäischen Union und ein grundlegender Aspekt der Beziehungen der EU zu Drittländern.
Menschenrechte im Mittelpunkt der EU-Außenbeziehungen
In den EU-Verträgen ist festgelegt, dass sich die EU bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten lassen muss, die für ihre eigene Entstehung maßgebend waren, unter anderem Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.
Die Europäische Union setzt sich in ihren Beziehungen zu Drittländern und internationalen Organisationen für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte ein. Maßgeblich für die Arbeit der EU in diesem Bereich ist der Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie.
Schutz der Menschenrechte weltweit
Die EU ist bestrebt, die Menschenrechte in ihr gesamtes auswärtiges Handeln zu integrieren, einschließlich der Handels-, Migrations- und Umweltpolitik. Alle von der EU unterzeichneten Abkommen müssen mit den Menschenrechten im Einklang stehen.
Mit den Leitlinien der EU zu den Menschenrechten verfügen politische Entscheidungsträger der EU, EU-Mitgliedstaaten und EU-Delegationen weltweit über einen praktischen Leitfaden. Die Leitlinien decken mehrere Bereiche ab, unter anderem:
Folter und Misshandlung
Todesstrafe
Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Rechte des Kindes
Kinder und bewaffnete Konflikte
Nichtdiskriminierung
Schutz von LGBTI-Personen
Gewalt gegen Frauen
Meinungsfreiheit
Völkerrecht
Menschenrechtsverteidiger
Sauberes Trinkwasser
Menschenrechtsinstrumente
Die EU verfügt über eine Vielzahl von Instrumenten zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte weltweit. Zu diesen Instrumenten zählen Menschenrechtsdialoge mit etwa 60 Drittländern und regionalen Gruppierungen, Erklärungen und andere Formen des Engagements in multilateralen Foren, Projekten und Programmen sowie Wahlbeobachtungsmissionen.
Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen
Über eine spezielle Sanktionsregelung kann die EU Sanktionen gegen diejenigen verhängen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind, daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen.
Dieser Rahmen wird beispielsweise auf Personen angewandt, die für Folgendes verantwortlich sind: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Sklaverei, außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, das Verschwindenlassen von Personen und willkürliche Inhaftierungen oder Festnahmen.
Aktuelle Nachrichten
- Menschenrechtsverletzungen gegen ukrainische Kriegsgefangene: Rat setzt 15 Personen und eine Organisation auf die Sanktionsliste
- Menschenrechtsverletzungen in Russland: Rat nimmt vier Personen und fünf Organisationen wegen missbräuchlicher Überwachung in die Liste auf
- Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine: Neue EU-Sanktionen zielen auf Energieeinnahmen, den militärisch-industriellen Komplex, Propaganda und Menschenrechtsverletzungen ab
Aktuelle Erklärtexte
Russia's war against Ukraine: EU sanctions
Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen
Menschenrechtsverletzungen in Russland: EU‑Sanktionen
Letzte Überprüfung: 15. April 2026