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EU-Neuansiedlungsrahmen

Mit den EU-Vorschriften über Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen werden sichere und legale Migrationswege für Personen, die internationalen Schutz benötigen, gefestigt. Es werden auch Partnerschaften mit Ländern, die Flüchtlinge aufnehmen, unterstützt und ein gemeinsamer EU-Rahmen geschaffen.

Was bedeutet Neuansiedlung?

Die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen ermöglicht es Personen, die internationalen Schutz benötigen, aus einem Drittland, in dem sie Zuflucht gesucht haben, in einen EU-Mitgliedstaat zu ziehen, der ihnen Schutz gewährt.

Die Neuansiedlung erfolgt im Allgemeinen auf der Grundlage von Empfehlungen des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR). Die Aufnahme aus humanitären Gründen kann auf Antrag eines EU-Mitgliedstaats erfolgen und sich auf Empfehlungen der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA), des UNHCR oder anderer einschlägiger internationaler Organisationen stützen.

Ein Ersatz für die Ad-hoc-Systeme zur Neuansiedlung

Die Europäische Kommission legte im Jahr 2016 einen Vorschlag für einen ständigen EU-Rahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen vor, der die zuvor von den Mitgliedstaaten angewandten Ad-hoc-Systeme ersetzte.

Der EU-Neuansiedlungsrahmen soll

  • sichere und legale Migrationswege in die EU für Personen, die internationalen Schutz benötigen, erweitern,
  • die langfristige Steuerung der Migration unterstützen und bei der Verringerung irregulärer Einreisen helfen,
  • gemeinsame Vorschriften und Verfahren der EU zur Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen schaffen,
  • zu internationalen Bemühungen im Bereich Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen beitragen,
  • Drittländer, die eine große Zahl von Flüchtlingen aufnehmen, unterstützen.

Der Rahmen ist Teil des Migrations- und Asylpakets. Er wurde im Mai 2024 angenommen und trat am 11. Juni 2024 in Kraft. Eine Bestimmung im Zusammenhang mit der operativen Einführung von Eurodac trat am 12. Juni 2026 in Kraft.

Wesentliche Merkmale des Rahmens

Mit dem EU-Neuansiedlungsrahmen wird ein gemeinsamer Ansatz für die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen in der gesamten EU festgelegt. Aufbauend auf bestehenden Verfahren werden harmonisierte Begriffsbestimmungen, Berechtigungskriterien, Aufnahmeverfahren und Gründe für eine Ablehnung der Aufnahme eingeführt.

Der Rahmen sorgt für mehr Kohärenz und Vorhersehbarkeit für die Mitgliedstaaten und verstärkt gleichzeitig den Beitrag der EU zu den Bemühungen im Bereich internationaler Schutz.

Er wird auch die Zusammenarbeit mit Drittländern, die eine große Zahl von Flüchtlingen aufnehmen, stärken. Durch den Rahmen werden Schutzmöglichkeiten in der EU geboten, womit Solidarität mit Partnerländern unter Beweis gestellt wird und internationale Bemühungen im Bereich Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen Seite an Seite mit anderen globalen Akteuren unterstützt werden.

EU-Plan für die Neuansiedlung

Innerhalb des Neuansiedlungsrahmens nahm der Rat auf Vorschlag der Kommission für die Jahre 2026 und 2027 einen ersten EU-Plan für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen an.

Dieser Plan umfasst Folgendes:

die maximale Gesamtzahl der aufzunehmenden Personen

Einzelheiten zur freiwilligen Beteiligung der Mitgliedstaaten und deren Anteil an der Gesamtzahl

die allgemeinen geografischen Prioritäten

Letzte Überprüfung: 16. Juli 2026