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Eurodac: Asyl- und Migrationsdatenbank der EU

Eurodac ist eine moderne EU-Datenbank, bei der biometrische Daten und Identitätsdaten verwendet werden, um die Identifizierung von Asylsuchenden sowie irregulären Migrantinnen und Migranten zu verbessern und das Asyl- und Migrationsmanagement in der EU zu unterstützen.

Aktualisierung von Eurodac

Das europäische System zum Vergleich der Fingerabdruckdaten (Eurodac) – die Asyl- und Migrationsdatenbank der EU – wurde im Rahmen des Migrations- und Asylpakets modernisiert, um ein wirksameres Asyl- und Migrationsmanagement in der gesamten EU zu unterstützen.

Seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 2003 unterstützt Eurodac die EU-Länder bei der Identifizierung von Asylsuchenden sowie bei der Bestimmung der Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz im Rahmen des sogenannten Dublin-Systems.

Zuvor wurden in Eurodac hauptsächlich die Fingerabdrücke von Asylsuchenden sowie irregulären Migrantinnen und Migranten gespeichert, die in den EU-Mitgliedstaaten registriert waren. Dies half den Behörden, Personen zu identifizieren, festzustellen, ob eine Person zuvor in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt hatte, und die Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen zu bestimmen.

Seit der Aktualisierung von Eurodac werden darin nicht nur Fingerabdruckdaten gespeichert, sondern auch umfassendere biometrische Daten und Identitätsdaten zu verschiedenen Kategorien von Migrantinnen und Migranten erfasst. Dies ermöglicht eine genauere Identifizierung und trägt zur Umsetzung der Asyl- und Migrationsvorschriften sowie zur Bewältigung irregulärer Migration und unerlaubter Migrationsbewegungen innerhalb der EU bei. Darüber hinaus stellt Eurodac nun bessere Daten als Grundlage für die Politikgestaltung bereit.

Wichtigste Funktionen der aktualisierten Eurodac-Datenbank

Die modernisierte Eurodac-Datenbank wurde am 12. Juni 2026 in Betrieb genommen. Damit wurde eine Reihe neuer Funktionen eingeführt, um die Identifizierung zu verbessern, das Asyl- und Migrationsmanagement zu unterstützen und zur Bewältigung irregulärer Migration innerhalb der EU beizutragen.

Zu diesen Verbesserungen gehören die Erhebung von biometrischen Daten und Identitätsdaten, eine Ausweitung der Kategorien sowie verstärkte Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen für die Datenspeicherung, die durch solide Datenschutzgarantien unterstützt werden.

Die Bestimmungen für Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, gelten ab dem 12. Juni 2029.

Personalisierung:

Registrierung einzelner Asylsuchender anstelle von Anträgen.

Erhebung zusätzlicher biometrischer Daten wie Gesichtsbilder und personenbezogener Daten wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Kopie von Identitätsdokumenten und Datum des Antrags.

Verpflichtende Erhebung biometrischer Daten für Personen im Alter von mindestens sechs Jahren.

Kategorien von erfassten Personen:

Personen, die internationalen Schutz beantragen.

Im Rahmen nationaler oder EU-Neuansiedlungsregelungen neu angesiedelte Personen.

Personen, die beim illegalen Überschreiten einer EU-Außengrenze aufgegriffen wurden, sowie Personen, die nach Such- und Rettungseinsätzen an Land gebracht wurden.

Personen, deren illegaler Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats festgestellt wurde.

Personen, die vorübergehenden Schutz genießen (obwohl ihre Daten nur für die Dauer dieses Status gespeichert würden).

Sicherheitsmerkmale:

Unter klar festgelegten Bedingungen können Mitgliedstaaten erfassen, dass ein Drittstaatsangehöriger eine Sicherheitsbedrohung darstellen könnte, wobei diese Sicherheitskennzeichnung in Absprache mit anderen Mitgliedstaaten entfernt werden könnte.

Der Zugang für die Strafverfolgungsbehörden wird vereinfacht.

Datenspeicherung:

Für verschiedene Kategorien von Personen gelten unterschiedliche Speicherfristen.

Daten zu Personen, die internationalen Schutz beantragen, werden zehn Jahre lang gespeichert.

Daten zu Personen, die im Rahmen von Neuansiedlungsregelungen aufgenommen wurden, und zu Personen, die bei der illegalen Einreise in die EU oder beim illegalen Aufenthalt in der EU aufgegriffen wurden, werden fünf Jahre lang gespeichert.

Interoperabilität mit anderen IT-Systemen

Behörden in der gesamten EU nutzen IT-Großsysteme für den Austausch von Informationen, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Kriminalität zu bekämpfen und die Grenzen zu sichern.

Neben der Eurodac-Datenbank gibt es auch andere IT-Systeme, die zur Sicherung der EU-Grenzen beitragen, unter anderem

  • das Schengener Informationssystem (SIS),
  • das Visa-Informationssystem (VIS)
  • und das Einreise-/Ausreisesystem (EES).

Bald werden zwei weitere IT-Großsysteme eingeführt:

  • das Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN)
  • und das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS).

Letzte Überprüfung: 16. Juli 2026